Im Verhältnis zur Aufsichtsbehörde kann für die Arbeit der IT-Sicherheitsabteilung deshalb als klare Ziel- setzung definiert werden, dass sie in der Lage sein muss, jederzeit darzulegen, dass und wie man sich auch ohne Ein- schreiten des BSI an Recht und Gesetz hält. Hierfür ist die rechtliche Ebene in die technischen Standards zu inte- grieren: Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur sorgfältig auszuwählen und zu dokumentieren, vielmehr muss man auch festhalten, weswegen man sie für rechtmäßig hält. Das wird leider zu häufig übersehen. Und diese Prägung erfasst auch den PDCA-Kreislauf: Maßnahmen sind nicht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie wirksam sind – zu- sätzlich ist darauf zu achten, ob ihre rechtliche Begrün- dung (weiterhin) trägt und ein rechtmäßiger Betrieb si- chergestellt ist. CISOs, die diese interdisziplinäre Arbeit meistern, werden sich der Aufsichtsbehörde als integrer und vertrau- enswürdiger Partner präsentieren können. In Krisensitua- tionen kann das Gold wert sein – nach § 65 Abs. 5 Nr. 1 Lit. a BSIG bis zu 10.000.000 €. All das bedeutet im Ergebnis: Man kann gegen- über betroffenen Stakeholdern durchaus auch mit dro- henden Bußgeldern argumentieren, damit die Wirksam- keit des NIS2UmsuCG nicht infrage gestellt wird. Aber dann sollte man richtiger- und fairerweise auch betonen: Sicherheitslücken ziehen nicht automatisch Bußgelder nach sich. Bußgelder sind nicht der „Preis“ für Sicherheits- lücken oder Abweichungen vom Stand der Technik – sie sind vielmehr der Preis dafür, wenn das NIS2UmsuCG insgesamt nicht ernst genommen wird. ■ Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direk- tor des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main. Dr. Julian Zaudig ist Volljurist und wurde von der Universi- tät zu Köln zum IT-Sicherheitsrecht promoviert. Er forscht an der Schnittstelle von Recht und Technik – neben seiner juristischen Ausbildung in Stellen wie der Zentral- und An- sprechstelle Cybercrime NRW sowie der Stiftung Familien- unternehmen und Politik war er auch technisch und unter- nehmerisch tätig. 2 - S I N Literatur für eine [1] Europäische Kommission, Vorschlag Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersi- cherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148, Dezember 2020, https:// eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CE- LEX:52020PC0823 [2] Europäische Union, Richtlinie (EU) 2022/2555 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes ge- meinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie), in: Amtsblatt der Europäischen Union L 333, S. 80, De- zember 2022, berichtigt im Dezember 2023, konsoli- dierte Fassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/?uri=CELEX:02022L2555-20221227 [5] Denis-Kenji Kipker, Auf der Suche nach dem Hei- ligen Gral der Cybersicherheit?, <kes>2024#3, S. 13 [6] Julian Zaudig, Die Regulierung von Risiken durch den Einsatz von Informationstechnik nach dem BSIG, Der rechtmäßige Umgang mit ungewissen Entwicklun- gen durch Unternehmen und Geschäftsleiter im Bereich der IT-Sicherheit, Nomos, August 2024, ISBN 978-3- 7560-1612-9 [7] Europäische Union, Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2023, VB gegen Natsio- nalna agentsia za prihodite, Rechtssache C-340/21, De- zember 2023, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/?uri=CELEX:62021CJ0340 [8] Dennis-Kenji Kipker, Julian Zaudig, Schutzschild gegen Haftungsrisiken, Wie die Rolle des CISO unter NIS-2 neu gedacht werden muss, <kes> 2024#5, S. 32 [3] Dario Scholz, Dennis-Kenji Kipker, EU-Cyberse- curity Version 2.0, Bringt NIS-2 das lang ersehnte Up- date für wesentliche und wichtige Einrichtungen?, <kes> 2023#1, S. 19 [4] Dennis-Kenji Kipker, NIS2UmsuCG: Das NIS- 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz kommt – ein Überblick über den Status quo, <kes> 2023#4, S. 70 [9] Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS- 2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundes- verwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits- stärkungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung, Juli 2024, www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzge- bungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/CI1/ nis2-regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile © DATAKONTEXT GmbH · 50226 Frechen · <kes> Special NIS-2Sanktionen und Lösungen, April 2025 21